Zweck und Satzung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Heimatpflege und Heimatkunde sowie des traditionellen Brauchtums im Wesentlichen durch die Unterstützung der Sternenfreunde Dieterskirchen e.V. und des Heimatvereins Seebarn e.V.
Hier im Wortlaut Auszüge aus der Satzung der Dr. Heio und Brita Steffens Stiftung in Neunburg vorm Wald, in Kraft getreten am 11.04.2013:
§ 1 Name, Rechtsstand, Sitz
Die Stiftung führt den Namen „Dr. Heio und Brita Steffens Stiftung“. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Neunburg vorm Wald, Landkreis Schwandorf.
§ 2 Stiftungszweck
(1)
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Heimatpflege und Heimatkunde sowie des traditionellen Brauchtums im Wesentlichen durch die Unterstützung der Sternenfreunde Dieterskirchen e.V. und des Heimatvereins Seebarn e.V.
(2)
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:-
Die Förderung der Wissenschaft, der Forschung und der allgemeinen Volks- und
Berufsbildung auf dem Gebiet der Astronomie durch
- die Gewinnung der Jugend für die Astronomie im Rahmen von geeigneten Fördermaßnahmen, Veranstaltungen und sonstigen Maßnahmen, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet sind
- die Unterstützung des naturwissenschaftlichen Unterrichts auf dem Gebiet der Astronomie an allen geeigneten Lehr-und Bildungseinrichtungen
- die Förderung und Unterstützung des Erfahrungsaustausches und der Kooperation mit anderen astronomischen Forschungs- und Bildungseinrichtungen in Form von Versammlungen, Vorträgen, Kursen etc. mit astronomischen Inhalten.
-
Die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Heimatpflege und
Heimatkunde sowie des traditionellen Brauchtums in der Oberpfalz durch
- Sammlung, Ausstellung und Dokumentation von Gegenständen der bäuerlichen Kultur
- Förderung der Erhaltung und Unterhaltung von Denkmälern aller Art (Bau-, Boden-, Flur- und sonstiger Kleindenkmäler aller Art)
- Förderung und Unterstützung von Festen und Veranstaltungen des bäuerlichen Jahreskreises (z.B. Leonhardi-Wallfahrt, kulturelle Kirchweihveranstaltungen, Heimatabende und sonstige kulturelle Veranstaltungen zur Pflege des volkstümlichen Tanzes, der Volksmusik und der heimatlichen Trachten)
- Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege des alten Handwerks im ländlichen Raum und zur Erhaltung alter Haustierrassen.
- Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks nach Nummer 1 kann die Stiftung auch eine Sternwarte und/oder ein Planetarium errichten, unterhalten und betreiben.
- Der Stiftungszweck nach Nummer 1 wird insbesondere in Zusammenarbeit mit und durch die Unterstützung des Vereins Sternenfreunde Dieterskirchen e.V. verwirklicht.
- Der Stiftungszweck nach Nummer 2 wird insbesondere in Zusammenarbeit mit und durch die Förderung des Heimatvereins Seebarn e.V. verwirklicht.
(3)
Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(4)
Der Stiftungszweck im Sinne der Absätze 1 und 2 wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die steuerbegünstigten Zwecke der Sternenfreunde Dieterskirchen e.V. und des Heimatvereins Seebarn e.V. (§58 Nr. 1 Abgabenordnung).